Auch im rechtlichen Bereich gibt es eine Vielzahl an Dokumenten, wie eine Dantenschutzerklärung oder eine Datenschutzrichtlinie, die gemäß der DSG-VO vorhanden sein müssen
Neben der Dokumentation der Datenschutzverarbeitungs-Prozesse ist eine rechtliche Aufklärung der Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartnern durch die DSG-VO zwingend vorgeschrieben.
Neben der Datenschutzerklärung sowie weiteren Publizitätserfordernissen – gerade im Online-Bereich – empfiehlt sich eine Datenschutzrichtlinie für den internen Gebrauch, damit alle Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten im Bereich des Datenschutzes informiert werden und die Einhaltung eingefordert wird.
Darüber hinaus sind in der Regel Verarbeitungsverträge mit denjenigen Geschäftspartnern abzuschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag des verantwortlichen Unternehmens verarbeiten.
Wir erstellen und prüfen sämtliche rechtlich Unterlagen, sodass Ihr Unternehmen im Bereich des Datenschutzes konform ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.